Ratsinfo Thalmässing

Sitzung des Marktgemeinderats

Beschluss zu TOP 14

Die Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) des Marktes Thalmässing für das Gebiet des Gemeindeteils Ohlangen wird zum 01.01.2018 erlassen. Die Einleitungsgebühr wird ab diesem Zeitpunkt für den Kalkulationszeit-raum 2018 bis 2021 auf 4,71 € pro Kubikmeter Abwasser festgesetzt. Dafür soll der der bisheri-ge dreijährige Kalkulationszeitraum auf vier Jahre erweitert werden.

Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.